- unterweil
-
1. bisweilen.2. währenddessen.
* * *
un|ter|weil, un|ter|wei|len <Adv.> (veraltet): 1. bisweilen: ∙ „Es ist für den erwünschten Frieden unterweilen tauglich, wenn eine unbeteiligte sachkundige Person ...“ - Herr Christian Albrecht unterbrach ihn (Storm, Söhne 22). 2. währenddessen: ∙ ... betraurt' ich ihn ein züchtig Jahr, visierte dann unterweil nach einem neuen Schatze (Goethe, Faust I, 2990 f.).
Universal-Lexikon. 2012.